KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen
Beabsichtigen Sie, Ihre alte, fossil betriebene Heizungsanlage durch ein zeitgemäßes und umweltfreundliches System zu ersetzen? Mit dem Förderzuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und weitere erneuerbare Heiztechnologien wird Ihnen die Umsetzung und Finanzierung Ihres Projekts deutlich erleichtert.
Welche Maßnahmen werden unterstützt?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Ersatz veralteter Heizsysteme, die mit fossilen Energieträgern wie Öl, Kohle, Gas oder Strom (z. B. Nachtspeicher) betrieben werden, durch zukunftsorientierte und klimafreundliche Heizlösungen auf Basis erneuerbarer Energien.
Förderfähig sind unter anderem folgende Heiztechnologien:
- Wärmepumpen
- Biomasseanlagen
- Brennstoffzellenheizungen
- Solarthermie-Systeme
- Innovative, besonders effiziente Heizkonzepte
- Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Damit wird der Umstieg auf nachhaltige Wärmeversorgung gezielt finanziell unterstützt.
Wer ist antragsberechtigt?
Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können von verschiedenen Personengruppen und Eigentumsformen in Anspruch genommen werden:
- Privatpersonen, die ihre Heizungsanlage in selbst genutztem Wohneigentum modernisieren
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum umgesetzt werden
- Einzelne Eigentümer innerhalb einer WEG, wenn die Maßnahmen das jeweilige Sondereigentum betreffen
Damit richtet sich die Förderung sowohl an private Hauseigentümer als auch an gemeinschaftlich organisierte Wohnformen.
Wie sieht die Förderung im Detail aus?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt die Unterstützung als einmaligen Zuschuss zu Ihren Investitionskosten. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme direkt auf Ihr Konto.
Die Förderung besteht aus einer Basisförderung von 30 %, die durch zusätzliche, kombinierbare Bonusanteile erhöht werden kann:
- Ein Klimabonus von 20 %, wenn Sie Ihre noch funktionierende Heizung bis spätestens 2028 austauschen
- Ein Einkommenszuschlag von 30 %, sofern das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro jährlich liegt
- Ein Effizienzbonus von 5 % für besonders nachhaltige Wärmepumpen, etwa bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder beim Einsatz natürlicher Kältemittel
Insgesamt ist die Förderung auf maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Für die Berechnung des Zuschusses werden maximal 30.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt – auch wenn Ihr Heizungstausch darüber hinausgeht. Daraus ergibt sich ein möglicher Höchstzuschuss von 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro).
- Entscheiden Sie sich für eine Biomasseheizung mit besonders niedrigen Emissionen (Grenzwert von 2,5 mg/m³), können Sie zusätzlich einen Bonus von 2.500 Euro erhalten.
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