Entgegen anderslautender Presseberichte vom 11.08.2024, dementiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Pläne zur Erhebung einer CO2-Abgabe auf Biomassebrennstoffe.
Der Bericht der "Welt am Sonntag" enthielt folgenden Wortlaut:
„Die Bundesregierung wird bis 2025 ein Konzept entwickeln, wie die Klimawirkung der energetischen Nutzung holzartiger Biomasse – insbesondere auf europäischer Ebene – adäquat abgebildet werden kann, zum Beispiel, indem ein realistischer und angemessener CO2-Faktor für die Verbrennung von holzartiger Biomasse eingeführt wird."
Die damit einhergehenden Konsequenzen für die "Wärmewende" und den Gebäudesektor wären somit gewaltig. Aktuell stammen ca. drei Viertel der erneuerbaren Energie im deutschen Wärmemarkt aus Holz. Dies würde einen Großteil der Renovierungs- und Neubaukonzepte über den Haufen werfen.
Das BMWK widersprach dieser Meldung jedoch umgehend. Nach Angaben einer Sprecherin laufen aktuell die Beratungen zur "Nationalen Biomasse-Strategie", jedoch sei von der Einführung einer CO2-Abgabe für Holz-Brennstoffe keine Rede. Im Wortlaut stellt sie klar:
"Es ist keine CO2-Abgabe auf Holz geplant. Diese wird es nicht geben."
Weitere Quelle: www.geb-info.de
Durch Nachzertifizierung der Kesselserien GSE, GSX und GSP* konnten diese auch ohne Verwendung eines Partikelabscheiders wieder in die Liste der förderfähigen Kessel aufgenommen werden, in der bereits die Pelletkessel der Serien P, DP und PX enthalten sind.
Somit sind mittlerweile über 60 ATMOS Kesseltypen als förderfähige Biomasseanlagen eingestuft.
Sollte es also aus z.B. baulichen Gründen nicht möglich sein, einen Partikelabscheider in das Abgassystem zu integrieren, kann trotzdem eine Förderung für Holz-, Pellet bzw. Kombikessel* realisiert werden.
Eine separate Förderung des Partikelabscheiders in Verbindung mit den oben genannten Kesseltypen in Höhe von aktuell 2.500,- € ist natürlich auch weiterhin möglich!
*betrifft DC25GSP, DC30GSP und DC40GSP